Ohrenkorrekturen
Abstehende Ohren treten familiär vererbt auf, gehören zu den geringgradigen Fehlbildungen des Menschen. Auch wenn die Korrektur der Ohren eine Schönheitsoperation ist, wird sie doch bis zu einem bestimmten Alter von den Krankenkassen als medizinisch notwendig erachtet. Da das Ohr ab dem 6. Lebensjahr nur noch in geringem Maße weiterwächst, bietet sich bei Kindern ein Anlegen der Ohren in frühen Lebensjahren an, noch bevor die Hänseleien in der Schule beginnen.
Medizinische Fachbegriffe für das Korrigieren abstehender Ohren lauten Otopexie, Otoplastik, Anthelixplastik, u.a.
Die Ohrenkorrektur/Otopexie ist grundsätzlich ein Eingriff mit geringem Aufwand. Abstehende Ohren sind der überwiegende Grund für einen Behandlungswunsch. Jedoch können auch große Ohren, große Ohrläppchen oder Ohrdeformitäten eine Ohrenkorrektur erforderlich machen.
Ein sehr bekanntes Beispiel für eine durch Verletzungen erworbene Deformität ist der Rennfahrer Nikki Lauda. Diese Ohrrekonstruktion wird hier aber nicht weiter beschrieben.
Es gibt sehr unterschiedliche Gründe für eine Ohrenkorrektur. Abstehende Ohren, deren Knorpel der Ohrmuschel zu wenig gewölbt und gefaltet sind, können so korrigiert werden. Diese angeborene Verformung der Ohrknorpel ist durch eine asymmetrische Entwicklung einzelner Knorpelteile bedingt. Durch eine Operation lässt sich der Ohrknorpel neu formen und das Ohr anlegen. Durch einen Hautschnitt, der unauffällig an der Rückseite der Ohrmuschel liegt, können überschüssige Knorpel entfernt und die Ohrmuschelknorpel in die gewünschte Wölbung und Form gebracht werden.
Abstehende Ohren wirken oft belustigend, führen im Kindesalter zu Hänseleien und verursachen häufig psychische Störungen.
Das Anlegen der Ohren ist hingegen ein minimalinvasiver Eingriff der ambulant in örtlicher Betäubung durchgeführt wird. (evtl. mit zusätzlichem Dämmerschlaf)
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